Hallo!
Ich habe dieses Semester STEP1 und STEP2 gemacht und mache alle Prüfungen im Jänner, nur eine habe ich vor, erst am zweiten Prüfungstermin im März zu machen. Diese Prüfung gehört zu STEP1...
Jetzt stellt sich mir die Frage, ob man die Prüfung am 1. Termin gemacht haben muss, wenn man gerne eine VO im Sommersemester machen möchte, für die STEP1 vorausgesetzt ist? Oder gilt die Prüfung des 2. Termins ebenso?
Ich wäre wirklich dankbar für eine schnelle Antwort, denn wenn ich diese Prüfung doch im Jänner machen muss, heißt's beeilen..
Lg petra