von blacky003 » 26.07.2008, 11:52
laut gesetz muss ein jeder lehrende 4 termine abhalten.
ad Prüfungstermine: Bei nicht prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen,
also inbesondere Vorlesungen, sind pro Lehrveranstaltung insgesamt 4
Prüfungstermine abzuhalten: Einen am Ende des Semesters der Abhaltung
der Lehrveranstaltung, nach deren Ende und jeweils einen am Anfang, in
der Mitte und am Ende des folgenden Semesters. Es ist nicht zulässig,
bei einer nicht prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung nur einen
Prüfungstermin anzubieten.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit weiterhelfen!
Mit den besten Grüßen,
Hannelore Pilz
Mag. Dr. Hannelore Pilz
Universität Wien
Büro der Studienpräses
1010, Dr. Karl Lueger Ring 1