von valex » 02.10.2007, 00:07
[quote="move in the dark"]Es können nur jene Fächer gewählt werden, die nicht im ersten Studienabschnitt gewählt worden sind.
Bei den
Wahlpflichtfächtern ist damit Folgendes gemeint:
Wenn du in einem Semester eine Rechts-LV auswählst, z.B.
Öffentliches Recht - Einführung in das Verfassungs-, Verwaltungs- und Europarecht bei [url=http://online.univie.ac.at/vlvz?titel=&zuname=Fasching&vorname=Wolfgang&lvnr=&semester=W2007&match=substring]Prof. Fasching[/url],
dann kannst du
genau diese LV, oder eine LV, deren Inhalt
ident ist,
nicht auch im nächsten Semester besuchen.
Ist eh klar - schließlich kann man nicht ein und dieselbe LV öfters belegen - aber genau das ist damit gemeint.
Du kannst aber im nächsten Semester eine Rechts-LV besuchen, die vertiefend ist. Also z.B.
[url=http://www.univie.ac.at/arbeitsrecht/php/lv_detail.php?output_nummer=030306]Arbeits- und Sozialrecht[/url], oder auch
Bestandschutz.
Auf diese Weise könntest du sogar in deinem gesamten Studium ausschließlich Wahlpflichtfächer aus einer Richtung belegen - solange nur nichts doppelt vorkommt.
Du kannst natürlich auch mehrere Wahlpflichtfächer in einem Semester machen
dazu gibts auch einen weiteren beitrag [url=http://soziologie.offroad-cult.org/viewtopic.php?t=84]hier[/url].